Die Flugsicherungsverwaltung wendet die Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 der Kommission vom 11. Februar 2019 zur Festlegung eines Leistungssystems und einer Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen sowie die (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 an.
Alle Landungen sind von den Terminalgebühren befreit. Lediglich der Abflug von Flugzeugen ist terminalgebührenpflichtig. Folgende Gebühren fallen an:
- Gebühren für Terminaldienste TNC (Flugsicherungsverwaltung)
Für die Berechnung der Terminalnavigationsgebühren wurde eine Einheitsgebühr von 185,83 € festgelegt.
Der Ausgleichsfaktor beträgt 0,8241.
Bitte beachten Sie: Die im Jahr 2020 veröffentlichten Rechnungen, die sich auf Flüge für 2019 beziehen, werden auf der Grundlage des TNC-Einheitensatzes für 2019 (186,63 €) berechnet.
Geltende Vorschriften:
Modulation of terminal charges (TNC) (Englisch)
- Flughafengebühren (lux-airport)