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Gebühren
Die Flugsicherungsverwaltung wendet die Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 der Kommission vom 11. Februar 2019 zur Festlegung eines Leistungssystems und einer Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen sowie die (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 an.
Alle Landungen sind von den Terminalgebühren befreit. Lediglich der Abflug von Flugzeugen ist terminalgebührenpflichtig. Folgende Gebühren fallen an:
- Gebühren für Terminaldienste TNC (Flugsicherungsverwaltung)
Für die Berechnung der Terminalnavigationsgebühren wurde eine Einheitsgebühr von 323,60 € festgelegt.
Der Ausgleichsfaktor beträgt 0,8259.
Geltende Vorschriften:
- Flughafengebühren (lux-airport)