Die Flugsicherungsverwaltung wendet die Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 der Kommission vom 11. Februar 2019 zur Festlegung eines Leistungssystems und einer Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen sowie die (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 an.
Alle Landungen sind von den Terminalgebühren befreit. Lediglich der Abflug von Flugzeugen ist terminalgebührenpflichtig. Folgende Gebühren fallen an:
- Gebühren für Terminaldienste TNC (Flugsicherungsverwaltung)
Für die Berechnung der Terminalnavigationsgebühren wurde eine Einheitsgebühr von 223,97 € festgelegt.
Der Ausgleichsfaktor beträgt 0,7923.
⚠️ BITTE BEACHTEN SIE ⚠️
▪️ Die im Jahr 2023 veröffentlichten Rechnungen, die sich auf Flüge für 2022 beziehen, werden auf der Grundlage des TNC-Einheitensatzes für 2022 (216,76 €) berechnet.
▪️ Ab dem 29. Januar 2021 gilt die Pauschale (6,10 €) für Flüge ≤ 2 t MTOW nicht mehr. Letztere werden nun wie alle anderen Flüge nach der TNC-Formel abgerechnet.
Geltende Vorschriften:
- Flughafengebühren (lux-airport)