Erklärung zur Barrierefreiheit Meteolux

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die öffentliche Einrichtung "MeteoLux" ist bemüht ihre mobile Anwendung im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie mit der RAAM v1 teilweise vereinbar. Die Gründe für diese partielle Konformität sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei :

Unvereinbarkeit

  • Mehrere Tabellen sind in der Anwendung ohne angemessene Überschriften vorhanden und können mit assistierenden Technologien nicht immer sinnvoll gelesen werden; sie sind jedoch Zeile für Zeile verständlich.
  • Die Anwendung ist nicht im Querformat verfügbar.
  • Einige Wörter werden beim Zoomen auf 200% nicht vergrößert.
  • In den Favoriten wird die Liste der vorgeschlagenen Gemeinden nicht wiedergegeben und ist mit assistierenden Technologien schwer auszuwählen.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Im Block Klimatologie zeigt der erste Tab die Informationen in Form von Grafiken an. Dieser Tab weist einige Lücken auf (diese werden von assistierenden Technologien nicht wiedergegeben und die Kontraste sind zu schwach). Allerdings werden die Daten auch in einer einfachen Tabelle dargestellt, die linearisiert lesbar ist. Für alle Daten dieser Art können wir Ihnen auf Anfrage per Telefon oder E-Mail (info@meteo.public.lu) Informationen zur Verfügung stellen.
  • Die Zugänglichkeit der Rubrik Nutzerbeobachtungen wird als unverhältnismäßige Belastung angesehen, da die Inhalte von freigestellten Inhalten (Karte und Kommentare, die von Nutzern hinterlassen werden) abhängen, die nicht unter unserer Kontrolle stehen.

Inhalte, die vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen sind.

  • Alle interaktiven Karten, unter anderem die Niederschlagsradarbilder, sind ausgenommen. Wir bemühen uns, diese identifizierbar zu halten und zu prüfen, dass sie keine Fallen verursachen. Der Bildschirm der Niederschlagsradarbilder kann nicht durch assistierende Technologien gelesen werden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. Februar 2022 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser mobilen Anwendung mit den im RAAM v1 festgelegten Anforderungen, wie eine Eigenbewertung durch die öffentliche Einrichtung "MeteoLux".

Kontrollprozess

Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Webseiten werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden. Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.

Jede Webseite oder Anwendung wird in mehreren Phasen bewertet:

  1. Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
  2. Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
  3. Kurz vor der Onlineschaltung.

Sobald die Webseite oder die Anwendung online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:

  • Bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte ;
  • Jede neue Funktion der Webseite oder Anwendung wird vor der Veröffentlichung bewertet.

Bei den Bewertungen wird die Webseite oder Anwendung mit den wichtigsten Screenreadern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern und mobilen Betriebssystemen getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Webseite oder der Anwendung (Redaktion, Management, Entwicklung).

Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie einen Mangel an der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an info@meteo.public.lu : beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten. Um das Problem auf dauerhafte und vernünftige Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugangsmangels privilegiert. Falls dies jedoch nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem Ihren Wünschen entsprechenden, zugänglichen Format zugesandt:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail ;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.

Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.